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Führerschein ab 17
6 Monate vor dem 17. Lebensjahr kann die Anmeldung erfolgen und die Ausbildung beginnen.
Die praktische Ausbildung unterscheidet sich nicht von der normalen Fahrausbildung.
Die Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Lebensjahr abgelegt werden.
Bei bestandener Prüfung wird erstmal eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die dann nach dem 18. Geburtstag (auf Antrag) in den Kartenführerschein umgetauscht wird.
Bei jeder Fahrt muß eine Begleitpersonen dabei sein, die mindestens 30 Jahre alt und seit 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) ist.
Die Begleitperson (es müssen nicht die Eltern sein) darf höchstens 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg haben und muss als Begleitperson beim Amt eingetragen werden.
Die Begleitperson darf nur als Berater fungieren und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.
Wer ohne Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 € Bußgeld und bekommt vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.
Wer die Prüfbescheinigung besitzt kann auf einem ganz normalen PKW fahren.
Tipp:
Unbedingt klären, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn z. B. im Versicherungsantrag angegeben ist, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren dürfen, dann darf ein 17-Jähriger nicht ans Steuer.
Übrigens: Auch mit dem Führerschein ab 17 dürfen die Fahrerlaubnisklassen M, S und L gefahren werden.
Noch Fragen? Wir beraten sie gerne.
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