Praktischer Unterricht

Die Praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit ihrer Fahrlehrer/-in beseitigen.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

5 Stunden à 45 min. auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 min. auf Autobahn
3 Stunden à 45 min. bei Dämmerung- oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

3 Stunden à 45 min. auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 min. auf Autobahn
1 Stunde à 45 min. bei Dämmerung- oder Dunkelheit

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A 1 reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden

Ausbildungsfahrzeuge
Durch Anklicken die Bilder vergrößern.

 
  VW Golf V & VW Golf VI Kawasaki ER 600 N Kawasaki EL 250 B Piaggio Typ TEC
 
PKW: Golf V & VW Golf VI
natürlich mit Klimaanlage und sonstigem sicherheitstechnischen Komfort. Zu Ihrer Sicherheit werden im Winter natürlich auch Winterreifen montiert.

Motorräder:
A unbeschränkt: Kawasaki ER 600 N (Mindestalter 25 Jahre)
A beschränkt: Kawasaki EL 250 B (Mindestalter 18 Jahre)
M: Piaggio TYP TEC (Mindestalter 16 Jahre)